Dauerstellenvermittlung /Selektion
Allgemeines Die Alegro Personal für Bau, Handwerk und Regie AG (nachstehend Alegro genannt) bietet bei der Rekrutierung und Selektion von Fachspezialisten im Suchauftrag und auf Erfolgsbasis einen kompletten Service an und nimmt Ihnen die für eine Neubesetzung erforderlichen Aufgaben ab. Die Mitarbeiter der Alegro haben langjährige Erfahrung in der Personalberatung und Stellenvermittlung. Wir garantieren für professionelle, speditive und diskrete Dienstleistungen.
Vermittlung von Dauerstellen Die Alegro arbeitet auf Erfolgsbasis. Sie gehen kein Risiko ein – bis zum Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und einem von Alegro vorgeschlagenen Kandidaten arbeiten wir ohne Kosten für Sie. Nur im Erfolgsfall wird ein Honorar in Rechnung gestellt.
Selektion von Fachleuten Um die richtigen Fachleute zum richtigen Zeitpunkt zu finden, empfiehlt die Alegro ihren Kunden den Weg des gezielten Inserates (Zeitungen, Online, Fachzeitschriften etc.) zu wählen. Die Alegro bietet bei der Rekrutierung von Fachleuten einen umfassenden Service an. Nach einem ausführlichen Gespräch erstellt die Alegro eine Funktionsbeschreibung und das Anforderungsprofil. Im Rahmen des genau definierten und budgetierten Auftrages entwirft, textet, plaziert, begleitet und kontrolliert die Alegro die Inserate. Der Kunde zahlt ausschliesslich die Nettopreise für die Inserate, wie sie Alegro durch die entsprechenden Verlage verrechnet werden. Im Erfolgsfall werden die folgenden Honoraransätze in Rechnung gestellt.
Honoraransätze11% vom Bruttojahressalär bis CHF 65'000.—
13% vom Bruttojahressalär bis CHF 78'000.—
15% vom Bruttojahressalär bis CHF 104'000.—
17% vom Bruttojahressalär ab CHF CHF 104'001.—
Als Bruttojahressalär gilt das AHV-pflichtige Jahresgehalt. Bei variablen Jahreseinkommen (Verkäufer mit Umsatzbeteiligungen etc.) wird ein Zieleinkommen mit dem Kunden definiert, das dann zur Anwendung kommt. Bei Teilzeitverträgen (80% und mehr) wird das Bruttojahressalär auf der Basis von 100% berechnet. Bei Teilzeitverträgen (weniger als 80%) werden pauschal CHF 3‘000.— in Rechnung gestellt.
Garantie Wird ein Vertrag aus zwingenden Gründen seitens des Kunden aufgelöst, oder kündigt der Kandidat das Arbeitsverhältnis, so vergüten wir das verrechnete Honorar wie folgt zurück:
- Während des 1. Monates 70% des Honorares
- Während des 2. Monates 50% des Honorares
- Während des 3. Monates 30% des Honorares
Datenschutz Personaldossier bleiben Eigentum der Alegro. Kandidatendossier sind vertraulich zu behandeln. Bei Nichtgebrauch sind diese sofort an die Alegro zu retournieren und dürfen in keinem Fall an angegliederte Gesellschaften oder an Dritte weitergeleitet werden. Einzig Personaldossiers der von Ihnen angestellten Kandidaten gehen in Ihren Besitz über.
Schutzfrist Der Kunde gewährt uns während der Dauer von sechs Monaten, seit der letzten Präsentation eines Bewerbers eine Schutzfrist. Er schuldet unsere Honorare in vollem Umfang, wenn innert der genannten Zeitspanne ein Anstellungsvertrag zwischen dem Kunden und dem von Alegro vorgeschlagenen Bewerber zustande kommt. Das Erfolgshonorar wird auch dann erhoben, wenn der Bewerber vom Auftraggeber innert den 6 Monaten indirekt (Tochtergesellschaften oder andere Stellenvermittlung) angestellt wird.
Recht und Gerichtsstand Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Alegro und Ihren Auftraggebern gilt der Gerichtsstand Baden. Schweizerisches Recht ist anwendbar.
Temporär / Try & Hire
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) Und dem Obligationenrecht ( OR).
1. Betreffend Personalverleih werden die Aktivitäten der Alegro Personal für Bau, Handwerk und Regie AG (nachstehend Alegro genannt) und deren Kunden (Einsatzbetrieb) in den vorliegenden Geschäftsbedingungen geregelt.
2. Die Aufträge für den Einsatz von Temporärpersonal erfolgen mündlich. Die Erteilung folgt unsererseits eine Einsatzbestätigung (Personalverleihvertrag). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil der Einsatzbestätigung. Unterlässt es der Einsatzbetrieb die gegengezeichnete Kopie der Einsatzbestätigung zu retournieren, so bekundet er mit seiner Unterschrift auf dem Präsenzstundenrapport (Ziffer 10) sein Einverständnis mit diesen vorliegenden Geschäftsbedingungen.
3. Im eigenen Interesse ist der Auftrag so genau wie nur möglich zu umschreiben. Der temporäre Mitarbeiter darf nur für die vorgesehenen Arbeiten eingesetzt werden. Wird der Kunde durch besondere Umstände gezwungen, die vereinbarte Tätigkeit zu verändern, so sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Der temporäre Mitarbeiter arbeitet unter der Verantwortung und der Kontrolle des Einsatzbetriebes. Der Kunden verpflichtet sich deshalb, sämtliche Unfallverhütungsmassnahmen zu treffen und die sich auf die Tätigkeit beziehenden Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten und den Mitarbeiter entsprechend zu instruieren. Der Kunde stellt die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Maschinen und Arbeitsmaterialien auf eigenes Risiko zur Verfügung und überwacht die korrekte Handhabung. Im weiteren hat sich der Kunde zu vergewissern, dass unser Mitarbeiter die allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften seines Berufes Kennt. Die Alegro lehnt jede Verantwortung und Haftpflicht für die beim Temporäreinsatz entstandenen Personen-, Sach-, und Folgeschäden ab. Es obliegt deshalb unseren Einsatzbetrieben die erforderlichen Versicherungen abzuschliessen, um sich gegen die oben erwähnten Risiken zu schützen (Art. 101 OR).
5. Gemäss den eingegangenen Verpflichtungen gegenüber der Alegro hat sich der Mitarbeiter strengstens an die Betriebsvorschriften, die Arbeitszeit sowie an die Anweisungen des Kunden zu halten. Der Kunde sorgt dafür, dass der Mitarbeiter von solchen Vorschriften Kenntnis erlangt. Untersteht der Einsatzbetrieb einem allgemeinverbindlichen Arbeitsvertrag, so muss die Alegro bei Auftragserteilung darüber informiert werden.
7. Trotz sorgfältigster Selektion durch uns, hat sich der Kunde am ersten Arbeitstag zu vergewissern, ob der ihm zur Verfügung gestellte Mitarbeiter den Anforderungen entspricht und fähig ist, die ihm übertragenen Arbeiten zu erfüllen. Genügt der Mitarbeiter den Anforderungen nicht, ist er innert 8 Stunden an uns zurückzuweisen, damit keine Kostenfolge für den Einsatzbetrieb entsteht.
8. Die temporären Mitarbeiter werden durch die Alegro entlöhnt. Alle dem Arbeitgeber obliegenden gesetzlichen und sozialen Abgaben (AHV, IV, EO, ALV, Kinderzulagen, Ferien, Feiertage, Unfallversicherung, Ausfall bei Krankheit, BVG etc.) sowie sämtliche administrative Kosten werden somit durch uns getragen. Unsere Mitarbeiter sind weder berechtigt Geld einzufordern noch entgegenzunehmen. Zahlungen an diese befreien in keinem Fall von der Zahlungspflicht gegenüber uns.
9. Unsere temporären Mitarbeiter dürfen nur Überstunden leisten, wenn der Einsatzbetrieb vorher sein Einverständnis gegeben hat und unter Einhaltung der entsprechenden Höchstarbeitszeitvorschriften. Diese Überstunden werden mit dem Zuschlag von 25%, 50% oder 100% (wenn sie auf einen Sonn- oder Feiertag fallen) auf dem Salär des Mitarbeiters berechnet und fakturiert.
10. Ende jeder Woche, auf Wunsch täglich sowie bei Vertragsablauf legt der temporäre Mitarbeiter dem Einsatzbetrieb einen Präsenzstundenrapport vor, den dieser nach Kontrolle mit Stempel und Unterschrift versehen muss. Mit diesem unterschriebenen Rapport anerkennt der Einsatzbetrieb die geleisteten Arbeitsstunden und berechtigt die Alegro gemäss den vereinbarten und in der entsprechenden Einsatzbestätigung aufgeführten Bedingungen Rechnung zu stellen.
11. Die unseren Kunden zur Verfügung gestellten Mitarbeiter haben mit Alegro einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die Einsatzfirma verpflichtet sich deshalb, während der Dauer des Mandates die ihr zur Verfügung gestellten temporären Mitarbeiter weder direkt noch indirekt noch durch Vermittlung einer Drittperson oder über eine andere Stellenvermittlung anzustellen. Unter den nachstehenden Bedingungen kann jedoch der Einsatzbetrieb das zur Verfügung gestellte temporäre Personal unter Vertrag nehmen:
- Ohne Kosten, sofern die Festanstellung 13 Wochen (520 Arbeitsstunden) nach Beginn des Einsatzes erfolgt (Try & Hire).
- Ohne Kosten, wenn der letzte temporäre Einsatz mindestens 13 Wochen vorher beendet wurde.
Mit Kostenfolgen in allen anderen Fällen.
Das Honorar bei einer vorzeitigen Übernahme wird wie folgt festgelegt: Die Verwaltungskosten und der Gewinn (insgesamt 30% des bestätigten Kundentarifs) multipliziert mit der Anzahl der noch zu leistenden Stunden, um die Schutzdauer von 13 Wochen (520 Arbeitsstunden) zu erreichen (AVG Art.22, Abs.4).
12. Die Dauer des Personalverleihvertrages endet mit dem festgelegten Datum. Ist die Dauer des Personalverleihvertrages unbefristet, so gelten die gleichen Kündigungsfristen, wie sie mit unserem temporären Personal vereinbart sind:
- 2 Tage während den ersten drei Monate des Einsatzes
- 7 Tage vom vierten bis und mit dem sechsten Monat des Einsatzes
- 1 Monat ab dem siebten Monat des Einsatzes.
13. Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich. Reklamationen betreffend die fakturierten Stunden müssen innert 8 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Der Fakturabetrag besteht hauptsächlich aus Lohnzahlungen – unsere Rechnungen sind deshalb innert 20 Tagen rein netto zahlbar. Im Inkassofall gilt ein Verzugszins von 12% p.a. als vereinbart.
14. Die Bewilligungsbehörde gemäss AVG ist das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, in 5000 Aarau und hat der Alegro die Konzession erteilt.
15. Die von Alegro erbrachten Leistungen unterliegen der Bundesratsverordnung über die MwSt. Die festgelegten Stundenansätze und Honorare werden um den MwSt-Betrag entsprechend erhöht.
16. Für allfällige Streitigkeiten zwischen Alegro und ihren Kunden gilt der Gerichtsstand Baden. Schweizerischen Recht ist anwendbar.